Linie 1 · Ergotherapie — mit Verordnung

Was kostet Ergotherapie? Privatverordnung, Kassen und Erstattung

Was Ergotherapie auf Privatverordnung kostet, wann die gesetzliche Krankenkasse zahlt und welche Erstattungswege es für Selbstzahler gibt — erklärt von einer Privatpraxis in Augsburg.

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Gesetzlich Versicherte erhalten Ergotherapie als Heilmittel in Praxen mit Kassenzulassung. Dort rechnet die Praxis direkt mit der Krankenkasse ab. Für Versicherte fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an: zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro je Verordnung. Für bestimmte Diagnosen und Personengruppen sind Befreiungen von der Zuzahlung möglich.

Voraussetzung ist immer eine Verordnung — in der Regel vom Hausarzt, Facharzt oder von der Psychotherapeutin.

Was bedeutet eine Privatverordnung?

Bei einer Privatverordnung stellt Ihr Arzt oder Ihre Psychotherapeutin die Verordnung für Ergotherapie auf einem Privatrezept aus. Sie erhalten die Behandlung in einer privaten Praxis und zahlen zunächst selbst.

Diese Praxis ist eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Die Behandlung ist nur mit ärztlicher oder psychotherapeutischer Privatverordnung möglich und findet als Hausbesuch in Augsburg und Umgebung statt.

Was kostet eine Behandlung in dieser Praxis?

Abgerechnet wird je Behandlungseinheit entsprechend der verordneten Behandlungsform. Die Preise dieser Praxis: psychisch-funktionelle Behandlung 178 Euro (60 Minuten Therapiezeit), sensomotorisch-perzeptive Behandlung 142 Euro (45 Minuten), Hirnleistungstraining 107 Euro (30 Minuten). Für Hausbesuche kommen 52 Euro je Termin hinzu, dazu Fahrtkosten von 0,30 Euro je Kilometer in Augsburg und 0,40 Euro je Kilometer im Umland bis 20 Kilometer ab der Stadtgrenze.

Sie erhalten eine Rechnung mit allen Angaben, die Sie zur Einreichung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle benötigen.

Welche Erstattungsmöglichkeiten gibt es?

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung oder Beihilfestelle ein. Die Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und erfolgt in der Regel vollständig.

Gesetzlich Versicherte können im Einzelfall eine Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen — etwa wenn kein zeitnaher Behandlungsplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung verfügbar ist. Eine Erstattung kann nicht zugesichert werden. Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse.

Für wen ist der private Weg geeignet?

Eine private Praxis ist geeignet für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler und für gesetzlich Versicherte mit bestätigter Kostenzusage ihrer Kasse. Sie bietet häufig kürzere Wartezeiten und — in dieser Praxis — die Behandlung als Hausbesuch im eigenen Umfeld.

Wenn Sie unsicher sind, ob der private Weg für Sie passt, klären wir das gern in einer kurzen Vorabklärung.